|
|
Abfindungen
Da der deutsche Einkommensteuertarif progressiv ist, also der Steuersatz bei
steigendem Einkommen ansteigt, bis er bei Ledigen einem zu versteuerndem
Einkommen von 52.152 Euro den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zuzüglich
Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, also insgesamt 44,31 Prozent erreicht,
sollte jemand, der eine Abfindung erhält, bestrebt sein im Jahr der
Abfindungszahlung neben der Abfindung sein sonstiges steuerpflichtiges Einkommen zu
reduzieren. Jeder, der eine Abfindung erhält, möchte aber soviel wie möglich davon ausbezahlt bekommen. Bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber wird automatisch der vorläufige Steueranteil einbehalten und nur der Nettobetrag ausbezahlt. Betroffene müssen diese hohen Steuerforderungen nicht einfach akzeptieren. Durch abziehbare Sonderausgaben kann das zu versteuernde Einkommen gezielt reduziert werden. Die größten Effekte können jedoch erzielt werden, wenn der Investitionsabzugsbetrag richtig eingesetzt wird. Auch Kombinationen sind möglich und manchmal auch sinnvoll. Zusätzlich ergeben sich für die Folgejahre weitere steuerlich negative Ergebnisse, die mit positiven Einkünften verrechnet werden können. Unter "Steueroptimierung" haben wir anhand eines Beispiels die steuerlichen Auswirkungen einer Investition vorgestellt. Schauen Sie doch einfach mal nach. Bei richtiger Anwendung können nicht nur die Abfindungen für die Jahre 2009 und 2010 sondern auch noch für 2008 steuerlich optimiert werden. Für eine individuelle Beratung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Kontaktdaten
Wer z.B. Abschreibungen aus Denkmalschutz-Immobilien mit seinen anderen Einkünften verrechnet, hat kaum den Effekt den er sich wünscht. Denn Immobilien-Abschreibungen werden über mehrere Jahre verteilt. Benötigt werden sie aber im Jahr der Zahlung. Denn nur damit wird tatsächlich viel erreicht. Es gibt aber noch einige interessante legale Möglichkeiten, die wirklich geeignet sind, Abfindungen zu optimieren. Wir sagen Ihnen gerne wie das für Sie von Nutzen sein kann! |