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Marktübersicht Auswahlkriterien Aktuelle Angebote Immobilien-Glossar

Auswahlkriterien für inländische Immobilienfonds

Die Anleger in inländische Immobilienfonds suchen in erster Linie eine sichere und langfristige Kapitalanlage mit Werterhalt. Neuwertige Immobilienanlagen, die an verkehrsgünstigen Großstadtinnenlagen domiziliert sind, erfüllen meistens diesen Anspruch. Wenn die Immobilien dann auch noch einen guten Mietermix mit langfristigen Mietverträgen vorweisen können, wird voraussichtlich bei Wiederverkauf auch ein akzeptabler Preis erzielbar sein. In den letzten Jahren standen vornehmlich Büroimmobilien auf dem Einkaufszettel der Fondsgesellschaften. Dies hat sich jetzt jedoch etwas geändert, da aufgrund der schlechten Konjunktur viele Firmen Personal abbauen und kleinere Flächen suchen.

Heutzutage wird gerne in Gewerbezentren in guter Citylage und in Wohn- und Geschäftshäuser investiert. Dies verspricht langfristig gute Mieteinnahmen und durch einen entsprechenden Verkaufserlös auch eine attraktive Rendite. Dagegen sollte man Fonds, die in Objekte auf der grünen Wiese investiert, auch wenn hier Langfristverträge mit namhaften Mietern vorliegen, besser nicht investieren. Es wird sicher schwierig, wenn der Mieter bei Auslaufen des Mietvertrages nicht verlängert; einen passenden Nachmieter zu finden oder gar einen Käufer wird kaum möglich sein.

Neuerdings tauchen auch Fonds auf, die die neue Rechtsprechung bezüglich der sofortigen Absetzbarkeit von vorausgezahlten Erbbauzinsen, mit in ihre Fondsprognosen einarbeiten. Hierdurch lassen sich anfängliche steuerliche Verluste von bis zu 70 % darstellen. Dies ist vom Fiskus nicht gewollt und wird wohl zum Jahresende abgeschafft werden. Die Einkommensteuerreferenten der Länder haben sogar über eine - verfassungsrechtlich unzulässige - rückwirkende Gestaltung zum 01.01.2004 vorgeschlagen. Besonders kritisch sollte man die Fonds betrachten, die nachträglich Objekte in Erbpacht bringen. Es gibt jetzt bereits Hinweise von Finanzämtern, dass sie dieses nicht akzeptieren werden und in solchen Fällen von Gestaltungsmissbrauch ausgehen und damit das schöne Steuersparmodell zerstören. Ein großer Beinbruch wäre dies zwar nicht unbedingt, denn die normalen Abschreibungsmöglicnkeiten in Höhe von ca. 25 % kommen trotzdem zum Tragen.

Da sich unseres Erachtens die einzelnen Angebote nicht miteinander vergleichen lassen, sollte man intuitiv entscheiden an welchem Fondsobjekt man sich beteiligen möchte. Dabei dürfen natürlich die nachvollziehbar plausible Daten nicht außer Acht gelassen werden.

P.S. Auf unserer Website werden aus Haftungsgründen bei der Kurzvorstellung der einzelnen Fondsangebote ausschließlich Texte der jeweiligen Emissionshäuser verwendet.