Besser als Rürup-Rente
Viele Selbständige und Freiberufler überlegen derzeit, ob sie
eine Basis- oder Rürup-Rente abschließen sollen und ob es nicht vielleicht doch
sinnvollere Anlagemöglichkeiten am Markt gibt.
So funktioniert
die Rürup-Rente
Anders als beim Riestern gibt es keine direkten staatlichen Zulagen,
sondern ausschließlich Steuervorteile. Mit Rürup-Sparen werden allerdings höhere
Beiträge gefördert als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im
Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen. In 2008
können Anleger zunächst 66 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente
und gesetzlicher Rentenversicherung (höchstens 13.200 Euro bzw. 26.400 Euro bei
Verheirateten) als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so ihr zu
versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Zu beachten ist allerdings, dass
der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien
Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.
Das eingezahlte Kapital wird meistens in deutsche Lebensversicherungsverträge
eingezahlt. Über die zu erwartenden Renditen sind Sie sicherlich bereits
informiert. Nach Abzug der Inflation ist der echte Wertzuwachs wohl sehr
bescheiden.
Das angesammelte Kapital wird nur als lebenslange Monatsrente
ausgezahlt, und zwar frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Die
Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche
nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem
einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten
sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel. Stirbt
der Sparer, sehen die Angehörigen typischerweise nichts mehr davon - außer es
ist eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart worden.
Eine clevere Alternative
Mit einem Eigenkapitaleinsatz von nur ca. 65.000 Euro können Investoren nach
Abzug aller Kosten einen jährlichen Liquiditätsüberschuss von – konservativ
gerechnet - ca. 10 % (vor Steuern) und mehr erwirtschaften. Aus der ersparten
Steuerliquidität erhalten Sie, entsprechend hohe steuerpflichtige Einkommen
vorausgesetzt, höhere Steuer-Rückerstattungen als für den Eigenkapitaleinsatz
erforderlich sind.
Das neue Unternehmenssteuerreformgesetz bietet renditeorientierten und
unternehmerisch geprägten Investoren Perspektiven, die, richtig genutzt, diesen
noch im Jahre 2008, aber auch schon für 2009, zu einem hohen signifikanten
Vermögenszuwachs verhelfen.
Bei den von uns aufgezeigten Möglichkeiten investiert der Investor in eine
neue Gesellschaft unter anderem mit folgendem Ziel:
Zweistellige Eigenkapital-Rendite - bis zu 20 Jahre garantiert!
Beispiel:
Wirtschaftsjahr 2008:
- Investitionsabzugsbetrag nach § 7g (1)
EStG - 200.000 Euro
Wirtschaftsjahr 2009:
- Auflösung des Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g (2) S. 2 EStG
200.000 Euro
- Gewinnmindernde Abschreibung gemäß § 7g (2) S. 1 EStG
- 200.000 Euro
- Sonderabschreibung nach § 7g (5) EStG
- 60.000 Euro
- Lineare AfA nach § 7 (1) EStG (entspricht amtlicher AfA-Tabelle)
- 15.000 Euro
Gewinnminderung saldiert in 2009
- 75.000 Euro
Gewinnminderung 2008 und 2009
- 275.000 Euro
Vorteile gegenüber Rürup-Rente
► Höchstbetrag bei Rürup für Ledige € 20.000, davon steuerwirksam bis zu €
13.200.
Einzahlung bei Investment € 65.000, steuerwirksam in
2008 bis € 200.000, in 2009 zusätzlich € 75.000
► Jährliche weitere Zahlungen. Erste Rückzahlungen ab Rentenbeginn;
frühestens ab dem 60. Lebensjahr
Dagegen wirft das Investment laufende Erträge ab und
zwar für 20 - 30 Jahre.
► Bei Rürup ist das Nettokapital, gemessen am Einsatz, wegen der
niedrigen Steuerwirkung relativ hoch.
Bei hoher Steuerprogression erhalten Sie beim
Investment höhere Steuererstattung als eingezahlt wurde.
► Die eingezahlten Beiträge sind bei Rürup weder beleihbar, übertragbar
oder veräußerbar.
Beim Investment hingegen gehören Ihnen alle Rechte,
soweit sie nicht als Banksicherheit dienen.
► Im Todesfall erlischt generell die Zahlung aus der Rürup-Rente, unschön
für Angehörige und Erben.
Beim Investment werden alle Rechte an die Angehörigen
oder Lebenspartner vererbt.
► Die Rürup-Rente ist nicht inflationsgeschützt. Gerade bei langlaufenden
Renten verliert die Kaufkraft.
Sachinvestitionen dagegen sind wertbeständiger. Bei
steigenden Preisen passt sich der Wert an.