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Besser als Rürup-Rente

Viele Selbständige und Freiberufler überlegen derzeit, ob sie eine Basis- oder Rürup-Rente abschließen sollen und ob es nicht vielleicht doch sinnvollere Anlagemöglichkeiten am Markt gibt.

So funktioniert die Rürup-Rente
Anders als beim Riestern gibt es  keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Mit Rürup-Sparen werden allerdings höhere Beiträge gefördert als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen. In 2008 können Anleger zunächst 66 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung (höchstens 13.200 Euro bzw. 26.400 Euro bei Verheirateten) als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.

Das eingezahlte Kapital wird meistens in deutsche Lebensversicherungsverträge eingezahlt. Über die zu erwartenden Renditen sind Sie sicherlich bereits informiert. Nach Abzug der Inflation ist der echte Wertzuwachs wohl sehr bescheiden.

Das angesammelte Kapital wird nur als lebenslange Monatsrente ausgezahlt, und zwar frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel. Stirbt der Sparer, sehen die Angehörigen typischerweise nichts mehr davon - außer es ist eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart worden.

Eine clevere Alternative
Mit einem Eigenkapitaleinsatz von nur ca. 65.000 Euro können Investoren nach Abzug aller Kosten einen jährlichen Liquiditätsüberschuss von – konservativ gerechnet - ca. 10 % (vor Steuern) und mehr erwirtschaften. Aus der ersparten Steuerliquidität erhalten Sie, entsprechend hohe steuerpflichtige Einkommen vorausgesetzt, höhere Steuer-Rückerstattungen als für den Eigenkapitaleinsatz erforderlich sind.

Das neue Unternehmenssteuerreformgesetz bietet renditeorientierten und unternehmerisch geprägten Investoren Perspektiven, die, richtig genutzt, diesen noch im Jahre 2008, aber auch schon für 2009, zu einem hohen signifikanten Vermögenszuwachs verhelfen.

Bei den von uns aufgezeigten Möglichkeiten investiert der Investor in eine neue Gesellschaft unter anderem mit folgendem Ziel:  

Zweistellige Eigenkapital-Rendite - bis zu 20 Jahre garantiert!

Beispiel:

Wirtschaftsjahr 2008:
- Investitionsabzugsbetrag nach § 7g (1) EStG                                                          - 200.000 Euro

Wirtschaftsjahr 2009:
- Auflösung des Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g (2) S. 2 EStG                           200.000 Euro

- Gewinnmindernde Abschreibung gemäß § 7g (2) S. 1 EStG                                    - 200.000 Euro

- Sonderabschreibung nach § 7g (5) EStG                                                                 -  60.000 Euro

- Lineare AfA nach § 7 (1) EStG (entspricht amtlicher AfA-Tabelle)                           -  15.000 Euro

Gewinnminderung saldiert in 2009                                                                              -  75.000 Euro

Gewinnminderung 2008 und 2009                                                                          - 275.000 Euro
 

Vorteile gegenüber Rürup-Rente
Höchstbetrag bei Rürup für Ledige € 20.000, davon steuerwirksam bis zu € 13.200.
     Einzahlung bei Investment € 65.000, steuerwirksam in 2008 bis € 200.000, in 2009 zusätzlich € 75.000
Jährliche weitere Zahlungen. Erste Rückzahlungen ab Rentenbeginn; frühestens ab dem 60. Lebensjahr
     Dagegen wirft das Investment laufende Erträge ab und zwar für 20 - 30 Jahre.
Bei Rürup ist das Nettokapital, gemessen am Einsatz, wegen der niedrigen Steuerwirkung relativ hoch.
     Bei hoher Steuerprogression erhalten Sie beim Investment höhere Steuererstattung als eingezahlt wurde.
Die eingezahlten Beiträge sind bei Rürup weder beleihbar, übertragbar oder veräußerbar.
     Beim Investment hingegen gehören Ihnen alle Rechte, soweit sie nicht als Banksicherheit dienen.
Im Todesfall erlischt generell die Zahlung aus der Rürup-Rente, unschön für Angehörige und Erben.
     Beim Investment werden alle Rechte an die Angehörigen oder Lebenspartner vererbt.
Die Rürup-Rente ist nicht inflationsgeschützt. Gerade bei langlaufenden Renten verliert die Kaufkraft.
     Sachinvestitionen dagegen sind wertbeständiger. Bei steigenden Preisen passt sich der Wert an.
 

Wie Sie diese Investmentvorteile in der Praxis legal und unkompliziert erhalten können, teilen wir Ihnen gerne mit.

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