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Beteiligungsangebot Die CHORUS Solar KG mit Sitz in Neubiberg wird über in Italien ansässige Betriebsgesellschaften mehrere mittelgroße Photovoltaik-Anlagen in Italien errichten, betreiben und damit Strom erzeugen. Bei den Betriebsgesellschaften handelt es sich im Allgemeinen um hundertprozentige Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer SAS (vergleichbar einer deutschen KG). Der Kapitalanleger ist anteilig am Vermögen und Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt. Eine über die Einlage hinaus gehende Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Investitionsobjekte Da allgemein erwartet wird, dass Solarmodule im Laufe des des Jahres noch günstiger zu erwerben sind, ist zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch keine Photovoltaik-Anlage errichtet oder ein Auftrag dazu erteilt worden. Es sind aber von verschiedenen Solarunternehmen aus Deutschland und Italien zahlreiche vorgeprüfte Projekte angeboten, die teilweise auch kurzfristig realisiert werden können. Dabei handelt es sich überwiegend um Ein-Megawatt-Freilandanlagen in Apulien, in der Gegend um Ancona und auf Sardinien, aber auch in Kalabrien und auf Sizilien.
Vor Erteilung des Auftrags zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage wird in einem umfassenden wirtschaftlichen und rechtlichen Due Diligence-Prozess eine intensive Prüfung anhand der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Investitionskriterien durchgeführt. Besonderes Augenmerk fällt dabei auf die Rentabilität, das Festpreisangebot, das Ertragsgutachten und die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen, wie Landnutzung, Baugenehmigung und Einspeisung. Gesamtinvestitionsvolumen Anzahl und Leistung der Photovoltaik-Anlagen sind nicht festgelegt, sondern letztlich abhängig von der Eigenkapitalplatzierung und dem Vorhandensein geeigneter Photovoltaik-Anlagen. Entsprechend kann das Gesamtinvestitionsvolumen zur Zeit der Prospekterstellung nicht exakt bestimmt werden. In der Kalkulation wird von einem Fondsvolumen von EUR 10 Mio. zzgl. EUR 0,5 Mio. Agio ausgegangen, das den Betriebsgesellschaften als Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird. Auf deren Ebene werden dann kalkulationsgemäß langfristige Bankdarlehen in Höhe von ca. EUR 17,3 Mio. aufgenommen, so dass sich das gesamte Investitionsvolumen nach Abzug einer Liquiditätsreserve von ca. EUR 0,3 Mio. auf rund EUR 27,5 Mio. belaufen wird.Gemäß dem Gesellschaftsvertrag beträgt das Eigenkapital aufgrund der Platzierungsgarantie der CHORUS Vertriebs GmbH mindestens EUR 2 Mio. und ist auf EUR 60 Mio. begrenzt.Fondsabhängige Investitionsnebenkosten Die zu leistenden fondsabhängigen Investitionsnebenkosten betragen, bezogen auf das reine Kommanditkapital der Fondsgesellschaft ohne Agio 12,45%, bezogen auf das Zeichnungskapital einschließlich des Agios rechnerisch 16,62%. Die Kosten der Eigenkapitalvermittlung belaufen sich dabei neben dem Agio auf 7,5%.
Ausschüttungen Konzeptgemäß beginnen die Ausschüttungen mit 6,7% (nach Steuern) im zweiten Geschäftsjahr, steigen auf 18,2% an und belaufen sich im Durchschnitt auf 11,7% p.a. Dabei nicht berücksichtigt sind ggf. mögliche Verkaufserlöse aus den am Ende der Fondslaufzeit grundsätzlich noch betriebsfähigen Anlagen.
Gemäß Gesellschaftsvertrag erhalten Kapitalanleger, die bis zum 31. März 2009 beitreten und einzahlen, eine Vorabausschüttung in Höhe von 5%. Die Vorabausschüttung reduziert sich für spätere Einzahlungen jeweils um 1% per Kalendermonat. So das die jeweiligen Gesellschafter beispielsweise bei Einzahlungen im Mai Vorabausschüttungen in Höhe von 3% und im Juli in Höhe von 1% erhalten. Die Vorabausschüttung wird zusammen mit der ersten planmäßigen Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011 ausbezahlt. Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Jeder Kapitalanleger kann, ggf. auch mit Unterstützung der CHORUS Vertriebs GmbH, seinen Anteil unter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen am Zweitmarkt veräußern. Daneben ist ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12. 2019, also zum Ende des 10. Betriebsjahres vorgesehen. Dazu sollen, ohne dass es eines Mehrheitsbeschlusses der Gesellschafter bedarf, einzelne Photovoltaik-Anlagen ganz oder partiell in dem Maße verkauft werden, wie sie wert- bzw. ertragsmäßig den Anteilen der Gesellschafter entsprechen, die kündigungswillig sind. Der für das Auseinandersetzungsguthaben maßgebliche Gesamtwert der Gesellschaft wird dann aus den entsprechenden Verkaufserlösen abzüglich aller Kosten hochgerechnet. Steuerliche Grundlagen Unsere Meinung
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