| Begriff |
Definition |
| Abfindungsguthaben |
Der
Anspruch eines Gesellschafters, den dieser gegen die anderen
Gesellschafter hat, wenn er aus der Fondsgesellschaft ausscheidet. Das
Abfindungsguthaben ist ein Geldanspruch und der Ausgleich dafür, dass der
Gesellschaftsanteil der ausscheidenden Person auf einen Dritten oder die
verbleibenden Gesellschafter übergeht. |
| Abschlussprüfer |
Unabhängige
Person (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) oder Gesellschaft
(Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), die den
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) von
Unternehmen prüft. |
| Abschreibung |
Wertverlust
eines Wirtschaftsgutes, wie es nach (steuer-)gesetzlichen Vorschriften
berechnet werden darf. Abschreibungen mindern das zu versteuerndes
Einkommen und senken dadurch die Steuerlast, ohne dass damit Ausgaben
verbunden sind. |
| Absetzung
für Abnutzung (AfA) |
Absetzung
für Abnutzung ist ein steuerlicher Begriff der im Wesentlichen der
Abschreibung entspricht. |
| Abtretung |
Auch
Zession; vertraglich vereinbarte Übertragung (Abtretung) einer Forderung
vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar)
(§§ 398 ff. BGB). |
| AfA-Tabelle |
Ein
Tabellenwerk, das die gewöhnliche Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter
enthält. Die Tabelle ist grundsätzlich für die Höhe der Abschreibung
von Gütern in der Steuerbilanz maßgeblich. |
| Agio |
(Aufgeld)
Preisaufschlag auf den Nennwert der Beteiligung, der nicht bei der
Ergebnisverteilung berücksichtigt wird. |
| Aktivierungsverbot |
Im
Handelsgesetzbuch und Einkommensteuerrecht verankertes Bilanzierungsverbot
für Aufwendungen für die Gründung von Unternehmen, da diese in der
Regel als Betriebsausgaben sofort zum Abzug gebracht werden müssen. |
| Andienungsrecht |
Das
Recht eines Dritten, eine definierte Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt
in der Zukunft zu erwerben. |
| Ankaufsrecht |
Das
Recht des Mieters oder Leasingnehmers, das zur Nutzung überlassene Objekt
zu einem festgelegten Zeitpunkt und bestimmten Preis vom Eigentümer zu
erwerben. |
| Annuitätendarlehen |
Im
Bereich der Finanzierung spricht man von einem Annuitätendarlehen dann,
wenn der Darlehensnehmer über die Laufzeit des Darlehens regelmäßig
einen konstanten Beitrag aus der Summe von Zins- und Tilgungsleistungen
entrichtet. Die Annuität enthält einen Zins- und einen Tilgungsanteil,
wobei der Zinsanteil im Laufe der Zeit in dem Umfang abnimmt, in dem der
Tilgungsanteil zunimmt. |
| Anrechnungsverfahren |
Die
Anrechnung von Steuern zur Vermeidung von überhöhter Besteuerung und
Doppelbesteuerung. |
| Anrechnungszeitraum |
Zeitspanne,
in der Leistungen erfasst werden, die zum Ende des Zeitraums als Grundlage
für eine Belastung oder Auszahlung herangezogen werden. |
| Ausschüttung |
Gewinne,
die eine Gesellschaft an ihre Anteilseigner im Verhältnis ihrer
Beteiligung am Gesamtvermögen aller Anleger ausschüttet. |
| Barwert |
Ist
der auf den Beginn des Planungszeitraums bezogene Wert einer Zahlung, der
durch Abzinsung ermittelt wird. |
| Beirat |
Ein
aus mehreren Personen bestehende Gruppe, die die Arbeit der Geschäftsführung
bsp. einer Fondsgesellschaft überwacht und kontrolliert. Die Rechte und
die Anzahl der Mitglieder eines Beirats ergeben sich aus dem jeweiligen
Gesellschaftervertrag. |
| Beitrittserklärung |
Bei
Annahme der Beitrittserklärung wird ein Vertrag über die Beteiligung
(beispielsweise an einer geschlossenen Fondsgesellschaft) abgeschlossen. |
| Beteiligung |
Gesellschaftlicher
Anteil am Kapital einer Unternehmung. Mit einer Beteiligung entstehen
Rechte und Pflichten für den Beitretenden, die im Gesellschaftsvertrag
detailliert aufgeführt werden. |
| Beteiligungskapital |
Der
Betrag, der bei einer Beteiligung an einem Unternehmen das Eigenkapital
darstellt und von Dritten gezeichnet werden kann. |
| Betriebsphase |
Der
Zeitraum bei einer Fondsgesellschaft, in der mit dem Fondsobjekt Einnahmen
für den Fonds erzielt werden, in der Regel von der Fertigstellung bis zum
Zeitpunkt der Veräußerung. |
| Betriebsstättenfinanzamt |
Ist
das zuständige Finanzamt am Sitz des Unternehmens, welches die
Veranlagung durchführt. |
| Blind
Pool |
Eine
Beteiligung an einem Unternehmen, bei dem das Anlageobjekt und die
Investitionssumme zum Investitionszeitpunkt noch nicht festgelegt sind. |
| Break-even
Punkt |
Das
ist der Zeitpunkt bzw. die Mengenzahl, bei dem/der die Gesellschaft alle
Kosten abdeckt und erstmals einen Gewinn erzielt. |
| Direktkommanditist |
Ein
Fondsinvestor, der ohne Abschluss eines Treuhandvertrages der
Fondsgesellschaft beitritt und namentlich als (Mit-)eigentümer der
Fondsgesellschaft im Handelsregister eingetragen wird. |
| Eigenkapital |
Das
Kapital, das dem Unternehmen von seinen Eigentümern im Gegensatz zum
Fremdkapital ohne zeitliche Begrenzung und ohne feste Verzinsung zur Verfügung
gestellt wird. |
| Einlage |
Einlage
wird der Betrag eines Gesellschafters genannt, den er als Beteiligung an
einem Unternehmen leistet. |
| Emissionsprospekt |
Die
schriftliche und grafische Darstellung der Beteiligung an einer
Fondsgesellschaft. Sie ist die rechtliche Grundlage für den Abschluss
einer Beitrittserklärung und enthält das Vertragswerk
(Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag etc.). |
| Fertigstellungsgarantie |
Die
Garantie, das ein zu realisierendes Objekt zu einem bereits festgelegten
Termin fertiggestellt ist und an den Eigentümer zur Nutzung übergeben
wird. Zusätzliche Kosten, die dem Eigentümer durch zeitliche Verzögerungen
bei der Fertigstellung entstehen werden je nach Garantievereinbarung von
dieser abgedeckt. |
| Festdarlehen |
Aufgenommene
Fremdmittel, bei denen während der Zinsfestschreibung die Zinszahlungen
zu entrichten sind. Tilgungen auf das Fremdkapitel erfolgen in diesem
Zeitraum nicht. |
| Festpreisgarantie |
Die
Garantie, das ein zu realisierendes Objekt zu einem bereits feststehenden
Preis vom Eigentümer übernommen wird. Mehrkosten hat der Eigentümer je
nach Garantievereinbarung nicht zu tragen. |
| Finanzierungskosten |
Aufwendungen,
die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital stehen. Hierzu zählen
bsp. Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Bereitstellungszinsen etc. |
| Finanzierungszusage |
Die
Zusage eines Kreditinstituts oder eines Dritten, das nachgefragte
Fremdkapital zu einem bestimmten Zeitpunkt in vereinbarter Höhe
bereitzustellen. Die Höhe des Darlehenszinssatzes muss noch nicht
festgeschrieben sein. |
| Fondsgesellschaft |
Die
Fondsgesellschaft ist eine speziell für ein (oder mehrere) benannte
Fondsobjekte gegründete Gesellschaft. Häufige Rechtsformen sind
BGB-Gesellschaft, KG oder GmbH & Co.KG. |
| Fondsmanagement |
Dem
Fondsmanagement kommt besonders in der Betriebsphase eines geschlossenen
Fonds große Bedeutung zu. Die Aufgabengebiete sind: Betreuung der
Anleger, Interessenvertretung der Fondsgesellschaft, Immobilienmanagement
und buchhalterische und steuerliche Betreuung. |
| Fremdkapital |
Durch
das Fremdkapital stehen dem Unternehmen Kapitalmittel in Form von
Fremdfinanzierung zur Verfügung, deren Überlassung im Gegensatz zum
Eigenkapital zeitlich begrenzt. |
| Fremdkapitalquote |
Eine
in Prozent ausgedrückte Größe, die den Anteil des Fremdkapitals am
Gesamtkapital eines Unternehmens wiedergibt. |
| Fungibilität |
(Vertretbarkeit)
Austauschbarkeit von Sachen, die nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt
werden können, bsp. Anleihen oder Aktien. |
| Garantie |
Gesetzlich
nicht geregelter selbständiger Vertrag, durch den jemand einem anderen
verspricht, für das Eintreten oder Nichteintreten eines Erfolges
einzustehen, insb. die Gefahr, die dem anderen aus irgendeiner
Unternehmung erwächst, also einen noch nicht entstandenen Schaden zu übernehmen. |
| Gesamthandsgemeinschaft |
Das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt als Vermögensgemeinschaften die
juristische Person, die Gemeinschaft nach Bruchteilen und die Gemeinschaft
zur gesamten Hand. Das Wesen der Gesamthandsgemeinschaft besteht darin,
das Rechte und Verbindlichkeiten den Gesamthändern in diesen
Eigenschaften jeweils in vollem Umfang zustehen. |
| Geschäftsbesorgungsvertrag |
Auf
einen Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt
hat, finden die Vorschriften des BGB über den Auftrag mit Ausnahme der
jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit entsprechende Anwendung (z.B.
Rechtsanwaltsvertrag, Baubetreuungsvertrag etc.). |
| Geschlossener
Fonds |
Kapitalsammelstelle
für Einzahlungen von Kapitalanlagern, die diese auf Veranlassung eines
Initiators für eine Investition in feststehender Höhe aufbringen. Ist
der erforderliche Betrag aufgebracht, wird der Fonds geschlossen, d.h.,
der Kreis der Anleger ist begrenzt. |
| Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft) |
Die
GbR ist eine auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Vereinigung von
mindestens zwei Personen zur Förderung ihres gemeinsam verfolgenden
Gesellschaftszwecks. Die GbR ist eine Personengesellschaft und die
Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten grundsätzlich
gesamtschuldnerisch, Haftungsbegrenzungen können vereinbart werden.
Grundsätzlich sind alle Gesellschafter gemeinsam zur Geschäftsführung
bestellt, allerdings wird in der Regel die Geschäftsführung von den
Gesellschaftern auf einen aus dem Gesellschafterkreis übertragen. |
| Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) |
Die
GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter haften für die
Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich, sondern die GmbH haftet als
juristische Person allein mit ihrem Vermögen. |
| Gesellschafterversammlung |
Alle
Gesellschafter eines Unternehmens werden zu einer
Gesellschafterversammlung eingeladen, wobei sie zum Teil auf Grund eines
Treuhandvertrages von den Treuhändern vertreten werden. In der
Versammlung werden Entscheidungen getroffen. Die Mitbestimmung der
Gesellschafterversammlung an der Unternehmensführung, die Beschlussfähigkeit
und die Häufigkeit von Gesellschafterversammlungen ergibt sich aus dem
Gesellschaftsvertrag. |
| Gesellschaftsvertrag |
Vertrag
zwischen der Gesellschaft und den Eigenkapitalgebern (Anteilseigner), der
alle Modalitäten der Parteien untereinander regelt. |
| Gewinnerzielungsabsicht |
Das
wirtschaftliche Interesse einer Person oder Gesellschaft eine Tätigkeit
mit der Vorgabe der Gewinnerzielung auszuüben. |
| Glaubhaftmachung |
Ist
eine Beweisführung, die dem Gericht oder der Behörde einen geringeren
Grad von Wahrscheinlichkeit vermitteln soll als der volle Beweis. |
| Haftkapital |
Der
Betrag, mit dem Gesellschafter (Kapitalgesellschaft) und Kommanditisten
(Kommanditgesellschaft) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
maximal haften. Bei vollständig eingezahltem Haftkapital steht den Gläubigern
nur das Gesellschaftsvermögen zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung.
Der Umfang des Haftkapitals muss im Handelsregister eingetragen sein. |
| Haftung |
Haftung
ist vielfach das Einstehenmüssen für eine aus einem Vertrags- oder
Schuldverhältnis herrührende Schuld. |
| Haftungsbegrenzung |
In
der Regel eine Beschränkung der Haftung des Anlegers auf einen
prozentualen Teil seiner Beteiligung. |
| Hamburger
Modell |
Wenn
bei einer Fondsgesellschaft, die ein Mehrfamilienhaus erwirbt, die Höhe
der einzelnen Beteiligung dem Preis einer abgeschlossenen Wohnung
entspricht, dann spricht man vom Hamburger Modell. |
| Höchstpreisgarantie |
Eine
Garantie, die für die Realisierung eines Vorhabens eine Preisobergrenze
garantiert. Kosteneinsparungen erhält je nach Garantievereinbarung der
Eigentümer. |
| Initiator |
Eine
Person oder Gesellschaft, die einen geschlossenen Fonds bsp. einen
Schiffsfonds auflegt und am Kapitalmarkt anbietet. |
| Initiatorenvergütung |
Ein
Entgelt, das der Initiator für seine Tätigkeit von der Fondsgesellschaft
erhält. Die Tätigkeiten werden in gesonderten Verträgen zwischen der
Fondsgesellschaft und dem Initiator vereinbart. |
| Interner
Zinsfuß |
Ist
derjenige Zinssatz, bei dem die Summe von Aus- und Einzahlungen einer
Investition den Wert Null ergibt. Die Aus- und Einzahlungen werden auf
einen Zeitpunkt bezogen. Bei der Barwertmethode werden alle Zahlungsvorgänge
auf den Zeitpunkt Null, d.h. den Beginn der Investition bezogen. |
| Investitionsphase |
Das
ist der Zeitraum, bevor das Fondsobjekt fertiggestellt ist und Einnahmen für
den Fonds erzielt werden. Die Investitionsphase umfasst in der Regel die
Einwerbung des Beteiligungskapitals und den Fertigstellungszeitraum des zu
realisierenden Fondsobjekts. |
| Investitionsplan |
Aufstellung
über die Gesamtausgaben einer Fondsgesellschaft. |
| Investitionsvolumen |
Die
Höhe, der für die Realisierung eines Vorhabens (Schiff-,
Immobilienerwerb etc.) benötigten Geldmittel einschließlich aller
Nebenkosten. |
| Kapitalanlagesellschaft |
Deutsche
Investmentgesellschaft, die ausschließlich in der Rechtsform der AG oder
GmbH, die bei ihr eingelegten Gelder im eigenen Namen für
gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der
Risikomischung in Wertpapieren oder Grundstücken anlegt. |
| Kapitaldienst |
Unter
dem Begriff Kapitaldienst wird die Summe der gesamten Zins- und
Tilgungsleistungen von aufgenommenem Fremdkapital zusammengefasst. |
| Kapitalerhöhung |
Sämtliche
Finanzierungsmaßnahmen zur Erhöhung des Eigenkapitals eines
Unternehmens. |
| Kapitalkonto |
Für
jeden Gesellschafter einer geschlossenen Fondsgesellschaft wird ein Konto
geführt. Dieses Kapitalkonto setzt sich aus dem Kapitalkonto in der
Steuerbilanz der Gesellschaft und dem Mehr- oder Minderkapital in einer
negativen oder positiven Ergänzungsbilanz zusammen. |
| Kommanditgesellschaft
(KG) |
Personengesellschaft,
die zwei Typen von Gesellschaftern kennt: die vollhaftenden Komplementäre
und die (nur mit ihrer Kapitaleinlage haftenden) Kommanditisten. |
| Kommanditist |
Der
Kommanditist ist, im Gegensatz zum Komplementär, der beschränkt haftende
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung ist grundsätzlich
auf seine geleistete Einlage beschränkt. Je nach Inhalt des
Gesellschaftsvertrags kann auch eine Nachschusspflicht für die Anleger
bestehen. |
| Komplementär |
Als
Komplementär wird der vollhaftende Gesellschafter einer
Kommanditgesellschaft bezeichnet. Seine Haftung ist nicht auf die
geleistete Einlage begrenzt, sondern umfasst sein gesamtes Vermögen. |
| Konzeption |
Übersetzt
aus dem Lateinischen: schöpferischer Einfall, Entwurf, Plan (eines
Werkes). Im Bereich der geschlossenen Fonds entspricht dies der Erstellung
eines Beteiligungsangebotes, die den Interessenten mittels eines
Prospektes dargestellt wird. |
| Kostengarantie |
Eine
Verpflichtung, die die Einhaltung bestimmter Kostensätze garantiert. |
| Leasing |
Bestimmte
Miet- und Pachtverhältnisse, die meist über industrielle Investitionsgüter
abgeschlossen werden. Grundsätzlich eine Sonderform des Mietvertrages,
bei der der Leasing-Geber zivilrechtlicher Eigentümer des vermieteten
Objekts bleibt. |
| Leistungsbilanz |
Laut
Definition ist die Leistungsbilanz eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz des
Bundes. Im Bereich der geschlossenen Fonds wird unter dem Begriff
Leistungsbilanz die Gegenüberstellung von prospektierten und tatsächlichen
jährlichen Fondsergebnissen ausgedrückt. |
| Liebhaberei |
Liebhaberei
bedeutet steuerlich, dass die wirtschaftlichen Ergebnisse einer Tätigkeit
unter keine der sieben Einkunftsarten fallen und die Verluste nicht mit
anderen Einkünften verrechnet werden dürfen. Liebhaberei liegt vor, wenn
die Tätigkeit nicht aus wirtschaftlichem sondern aus persönlichen Gründen,
d.h. ohne Gewinnerzielungsabsicht, betrieben wird. |
| Liquidation |
Auflösung
der Fondsgesellschaft durch Veräußerung des gesamten Fondsvermögens. |
| Liquiditätsreserve |
Finanzielle
Barmittel in der Planrechnung einer Fondsgesellschaft, die als
Sicherungsposition für z.B. unvorhergesehene Kosten dient. |
| Mindestbeteiligung |
Der
Mindestbetrag, den ein Investor für die Beteiligung an einer Gesellschaft
zu erbringen hat. |
| Mittelverwendung |
In
der Mittelverwendung erfolgt eine detaillierte Aufstellung über den
Einsatz des Eigen- und Fremdkapitals der Fondsgesellschaft. |
| Mittelverwendungskontrolle |
Eine
Überwachung einer unabhängigen Person oder Gesellschaft über die
Auszahlung des Eigen- und Fremdkapitals gemäß der
Mittelverwendungsaufstellung. |
| Mitunternehmereigenschaft |
Beteiligung
am wirtschaftlichen Risiko eines Unternehmens mit der Möglichkeit der
Einflussnahme (Mitunternehmerinitiative). |
| Nachschusspflicht |
Teilweise
im Gesellschaftsvertrag verankerte Klausel, die den Anleger dazu
verpflichtet, auf Anforderung der Gesellschaft eine zusätzliche, über
die ursprüngliche Einlage hinausgehende Einzahlung zu leisten. |
| partiarisches
Darlehen |
(Beteiligungsdarlehen)
Überlassung eines bestimmten Kapitals für die zeitweilige Nutzung, wobei
der Darlehensnehmer nicht zur Zahlung eines fixen, vorher festgelegten
Zinses verpflichtet ist, sondern dem Darlehensgeber auch einen näher
bestimmten Gewinnanteil gewährt. Die Verzinsung besteht somit aus einer
festen und einer gewinnabhängigen Komponente, so dass dem Darlehensgeber
in der Regel eine Mindestverzinsung im Falle von Verlusten verbleibt. |
| Platzierungsgarantie |
Eine
Garantie, die die Einzahlung des gesamten Eigenkapitals einer
Fondsgesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt sicherstellt. Die
Werthaltigkeit der Garantie hängt vom Standing/Bonität des Garanten ab. |
| Platzierungskosten |
Ausgaben,
die mit der Einwerbung von Fondseigenkapital verbunden sind. In der Regel
ist das der Betrag, den ein Platzierungsgarant verlangt, wenn dieser die
Bereitstellung noch offener Eigenkapitalanteile zu einem bestimmten
Zeitpunkt garantiert. |
| Private
Placement |
Beteiligung
an einer Gesellschaft, die lediglich für Einzelanleger oder wenige
private Investoren vorgehen ist (Gegenteil: Publikumsfonds). |
| Prognoserechnung |
Es
ist eine langfristige Planrechnung, welche die zukünftige Entwicklung der
Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft projiziert und somit einen möglichen
Ergebnisverlauf hinsichtlich Liquiditätsentwicklung, Ausschüttungen und
steuerlicher Ergebnisses aufzeigt. |
| Prospekthaftung |
Für
Schäden aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben haften als
Gesamtschuldner sowohl die, die den Prospekt erlassen haben, als auch
jene, von denen der Erlass des Prospektes ausgeht, falls sie die
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospektes kannten oder hätten
kennen müssen. |
| Prospektherausgeber |
Person
oder Gesellschaft, die für die Erstellung eines Beteiligungsprospektes
verantwortlich sind. |
| Prospektprüfungsbericht |
Unabhängige
Person oder Gesellschaft, die die Richtigkeit der Prospektangaben z.B.
hinsichtlich der genannten Verträge, beteiligten Personen etc. bestätigt.
Bislang noch keine Aussage über die wirtschaftlichen Angaben im Prospekt. |
| Publikumsfonds |
Beteiligung
an einer Gesellschaft, die Investoren jedem Interessenten anbieten
(Gegenteil: Private Placement). |
| Quotale
Haftungsbegrenzung |
Bei
der quotalen Haftungsbegrenzung wird im Gesellschaftsvertrag vereinbart,
dass jeder Gesellschafter für die Verbindlichkeiten außerhalb des
Gesellschaftsvermögens zwar mit seinem gesamten Vermögen, jedoch
anteilig entsprechend seiner Beteiligungsquote an der Gesellschaft,
haftet. Die Form der Haftungsbegrenzung findet sich bei Gesellschaften bürgerlichen
Rechts. |
| Ratendarlehen |
Eine
Form von Fremdkapital, bei der zu Beginn die Vertragslaufzeit und die Höhe
der Zinszahlungen festgelegt werden. Die Rückzahlung des Fremdkapitals
einschließlich der Zinsen werden konstant auf bsp. monatliche Raten während
der Vertragslaufzeit verteilt. |
| Rückabwicklung |
Eine
Rückabwicklung bezeichnet die Auflösung einer Fondsgesellschaft und
Erstattung der von den Anlegern gezahlten Einlagen, bevor die Gesellschaft
ihre eigentliche Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. |
| Rücklage |
Eigenkapitalanteile,
die in die Bilanz eingestellt werden. Es gibt verschiedene Arten von Rücklagen
(Kapital-, Gewinnrücklage, gesetzliche Rücklagen etc.). |
| Rückstellung |
Der
Betrag, den eine Gesellschaft als vorweggenommene Aufwendung in die Bilanz
einstellt. Die Aufwendung wird oder wurde in der abzurechnenden Periode
(Geschäftsjahr) verursacht, führt jedoch in dieser Periode noch nicht
zur Auszahlung. |
| Sonderabschreibung |
Die
steuerrechtliche Möglichkeit einen Gegenstand in größerem Umfang als
der normalen jährlichen Abschreibung zum Jahresabschluss im Wert zu
mindern. |
| Sondertilgung |
Eine
Sondertilgung erfolgt dann, wenn über die vereinbarte Tilgungsrate hinaus
Fremdkapital zurückgezahlt wird. |
| Steuerliches
Gutachten |
Ein
Gutachten einer unabhängigen Person (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
oder Gesellschaft (Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) über
die Richtigkeit der steuerlichen Angaben in einem Emissionsprospekt. |
| Stille
Gesellschaft - atypisch |
Im
Gegensatz zur typisch stillen Gesellschaft wird der atypisch stille
Teilhaber so gestellt, dass dieser bei der Auflösung der Gesellschaft und
der Auseinandersetzung einen schuldrechtlichen Anspruch erhält, als ob
das Gesellschaftsvermögen den Gesellschaftern gemeinsam gehöre. |
| Stille
Gesellschaft - typisch |
Die
Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage,
ohne dass der Teilhaber (stiller Teilhaber) nach außen in Erscheinung
tritt. Die Einlage geht in das Vermögen des Geschäftsinhabers über, der
allein nach außen hin auftritt und den Gläubigern gegenüber allein
haftet. Der (stille) Teilhaber ist am Gewinn und Verlust des Unternehmens
beteiligt. Die Beteiligung am Verlust kann ausgeschlossen werden. |
| Thesaurierung |
Gewinne
werden nicht ausgeschüttet, sondern für andere Zwecke als Rücklage in
der Bilanz der Gesellschaft angesammelt. |
| Treuhänder |
(Treunehmer)
Person oder Gesellschaft, die im Außenverhältnis die volle
Rechtsstellung eines Eigentümers wahrnimmt, im Innenverhältnis (zum
sogenannten Treugeber) jedoch mehr oder weniger Beschränkungen
unterworfen ist. Der Treuhänder verwaltet treuhänderisch auf Grund
vertraglicher Bestimmungen (zwischen Treugeber und Treuhänder) das Vermögen
des Treugebers. |
| Treuhandgesellschaft |
Ein
Unternehmen, das die Anteile für die Investoren einer Gesellschaft in
deren Interesse verwaltet. |
| Treuhandkommanditist |
Ist
in der Regel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die mit
einer Einlage an der Fondsgesellschaft beteiligt ist. |
| Treuhandvertrag |
Ein
Vertrag, den ein Investor mit der Treuhandgesellschaft über die treuhänderische
Verwaltung seiner Beteiligungsanteile abschließt. |
| Veräußerungsgewinn |
Als
Veräußerungsgewinn werden im Steuerrecht Gewinne angesehen, die z.B.
beim Verkauf ganzer Betriebe oder Teilbetrieben entstehen. Der Veräußerungsgewinn
ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten
den Wert des Gesellschaftsvermögens übersteigt. |
| Verlustausgleich |
Kompensation
von Verlusten mit Gewinnen und Überschüssen. Bei der Ermittlung der
Bemessungsgrundlagen von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sind
Verluste mit positiven Einkünften aus demselben Jahr auszugleichen.
Unterschieden wird in horizontalen (Ausgleich innerhalb einer
Einkunftsart) und in vertikalen Verlustausgleich (Ausgleich mit anderen
Einkunftsarten). |
| Verlustrücktrag |
Die
steuerrechtliche Möglichkeit Verluste eines Geschäftsjahres auf das/die
vergangene(n) Jahr(e) zurückzurechnen. |
| Verlustvortrag |
Die
steuerrechtliche Möglichkeit Verluste eines Geschäftsjahres auf das/die
folgende(n) Jahr(e) zu verteilen. |
| Verlustzuweisung |
Auf
Grund hoher Abschreibungen in den ersten Jahren der Betriebsphase einer
Fondsgesellschaft entstehen Verluste, die auf die Anleger bezogen auf ihre
quotale Beteiligung an der Gesellschaft als Verlustzuweisungen verteilt
werden. |
| "weiche"
Kosten |
Kein
feststehender Begriff, unter dem umgangssprachlich in den Investitionsplänen
von Emissionsprospekten die Aufwendungen zu verstehen sind, die nicht mit
dem Erwerb des Fondsobjekts in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Vergütung
für die Abgabe einer Platzierungsgarantie). |
| Werbungskosten |
Durch
Betriebseinnahmen veranlasste Aufwendungen wie z.B. Schuldzinsen,
Bewirtungskosten, Fahrtkosten etc. |
| Wertgutachten |
Ein
unabhängiges Gutachten, das den Wert z.B. eines Schiffes oder einer
Immobilie unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben und Prämissen
ermittelt. |
| Widerrufsrecht |
Das
Recht, von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Grundsätzlich hat
jeder die Möglichkeit von einem Vertragsabschluss innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. |
| Zeichnungsschein |
Bei
Annahme des Zeichnungsscheins wird ein Vertrag über die Beteiligung
(beispielsweise an einer geschlossenen Fondsgesellschaft) abgeschlossen. |
| Zwischenfinanzierung |
Der
Zeitraum, in dem eine Gesellschaft benötigte Geldmittel mit Fremdkapital
zwischenfinanziert bis z.B. eine vereinbarte Hypothek von einem
Kreditinstitut ausgezahlt bzw. Eigenkapital von den Investoren eingezahlt
wird. |