| Begriff |
Definition |
| Erstvermietungsgarantie |
Die
Garantie, das die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der
Fertigstellung voll vermietet ist. Details über die Dauer der Mietverhältnisse
und die Höhe des Mietzinses ergeben sich aus der Garantievereinbarung. |
| Erwerbsnebenkosten |
Aufwendungen,
die im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie anfallen, z.B.
Notarkosten, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer etc. |
| Generalmietvertrag |
Ein
Mietvertrag, den eine Person oder Gesellschaft mit dem Eigentümer über
die Gesamtheit der zu vermietenden Flächen eines (oder mehrerer)
Objekte(s), für einen feststehenden Mietzins und eine vereinbarte
Zeitdauer, abschließt. |
| Hamburger
Modell |
Wenn
bei einer Fondsgesellschaft, die ein Mehrfamilienhaus erwirbt, die Höhe
der einzelnen Beteiligung dem Preis einer abgeschlossenen Wohnung
entspricht, dann spricht man vom Hamburger Modell. |
| Hypothek |
Die
Hypothek ist eine Belastung eines Grundstücks. Sie ist als Pfandrecht an
einem Grundstück vor allem ein Mittel der Kreditsicherung und vom Bestand
der gesicherten Forderung abhängig. |
| Indexklausel |
Vereinbarung
über die Anpassung z.B. von Mieten in Abhängigkeit eines Indexes (z. B.
Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Hauhalte in Deutschland). |
| Kaufpreisfaktor |
Ein
Index, der grundsätzlich als Kaufpreisvergleich von Gewerbeimmobilien
herangezogen wird. Der Index errechnet sich aus dem Verhältnis des
Immobilienkaufpreises zur ersten vollen Jahresnettomieteinnahme. |
| Leerstandsrate |
Angabe
der nichtvermieteten Wohnungs- oder Gewerbeflächen an einem bestimmten
Standort. Die Rate wird mengenmäßig in Quadratmetern angegeben. Als
Vergleichsziffer erfolgt die Angabe in Prozent der Gesamtheit von
Wohnungs- oder Gewerbeflächen an dem jeweiligen Standort. |
| Mietgarantie |
Eine
Verpflichtung, die die Zahlung eines Mietzinses für eine bestimmte Zeit
in festgelegter Höhe garantiert. |
| Sachwert |
Ist
der Wert, der bei der Berechnung bebauter Grundstücke ermittelt wird. |
| Servitut |
Grunddienstbarkeit,
d.h., ein Dritter hat ein Recht z.B. Wegerecht oder Nutzungsrecht an einem
ihm nicht gehörenden Grundstück. |
| Triple-net-Vertrag |
Eine
besondere Vereinbarung im Rahmen von Pachtverträgen. Der Pächter einer
Immobilie verpflichtet sich neben der Pachtzinsleistung auch zur Übernahme
aller mit dem Objekt verbundenen Nebenkosten (Reparatur- und
Instandhaltungsaufwendungen einschließlich der an "Dach und
Fach"). |
| Verkehrswert |
Der
Verkehrswert (auch: gemeiner Wert) entspricht dem Preis, der bei der Veräußerung
eines Wirtschaftsgutes unter normalen Umständen zu erzielen ist. Der
Verkehrswert ist vor allem bei der Bewertung von Grundvermögen und
sonstigem Vermögen maßgebend. Hilfswerte wie Kurswert oder Nennwert
dienen zur Konkretisierung des Verkehrswertes. |