Renditeberechnungs-Methoden
Die Renditen von Kapitalanlagen im Bereich von Geschlossenen Fonds wird nach
unterschiedlichen Berechnungsmethoden ermittelt. Im
Steuersparbereich gibt es 3 gängige Renditeberechnungen
IRR (Internal rate of return) Rendite
nach Interner Zinsfuß
Die am häufigsten verwandte Berechnungsart ist die IRR-Methode. Kapitaleinzahlung,
Ausschüttungen und steuerliche Ergebnisse fallen zu unterschiedlichen
Zeitpunkten an. Die Renditeberechnung nach der Methode des internen Zinsfuß berücksichtigt
diesen Tatbestand durch Abzinsen der einzelnen Zahlungsströme zu dem jeweils
angenommenen Fälligkeitstermin. Es wird der Abzinsungssatz ermittelt, bei dem
die Summe der Barwerte aller Einzahlungen und Auszahlungen gleich groß ist und
damit zu einem Kapitalwert von null führt (mathematische Definition).
Ökonomisch gesehen gibt der interne Zinsfuß damit die Verzinsung des jeweils
in der Anlage gebundenen Kapitals bzw. des durchschnittlich dynamisch gebundenen
Kapitals p.a. im Durchschnitt über den Betrachtungszeitraum an. Der interne
Zinsfuß ist eine von zahlreichen mehrperiodischen finanzmathematischen Methoden
der Investitionsrechnung und hat sich als ein häufig verwendetes Verfahren zur
Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Investitionen durchgesetzt. Auch bei der
Renditeberechnung im Bereich der steuerorientierten Kapitalanlagen hat sich der
interne Zinsfuß etabliert. Die Berechnung erfordert zahlreiche Annahmen, wie
z.B. über die Veräußerung des Investitionsgutes zum Ende des
Prognosezeitraums, und ist damit durch Unsicherheiten geprägt. Der interne
Zinsfuß darf daher nicht als alleiniges Kriterium für die Vorteilhaftigkeit
einer Investition in steuerorientierte Kapitalanlagen herangezogen werden,
sondern muss immer im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Insbesondere der
Vergleich mit Renditen von anderen Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen
Wertpapieren ist nicht zweckmäßig, da hier Zinsen zu einem bestimmten
Zeitpunkt vertraglich geschuldet werden und Sicherheit über die Rückzahlung
des Kapitals besteht.
Die IRR-Methode ist geeignet um
Anlageformen mit unterschiedlich schnellem Kapitalrückfluss vergleichbar zu
machen. Wichtig dabei ist es jedoch, die Entwicklung des Eigenkapitals im
Auge zu behalten.
Beispiel: Investition
von 100.000 EUR; Anlagedauer 5 Jahre
| |
Jahr 0
|
Jahr 1
|
Jahr 2
|
Jahr 3
|
Jahr 4
|
Jahr 5
|
|
Anlage 1
|
- 100.000
|
|
|
|
|
+ 125.000
|
|
Anlage 2
|
- 100.000
|
+ 5.000
|
+ 5.000
|
+ 5.000
|
+ 5.000
|
+ 105.000
|
|
Anlage 3
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- 100.000
|
+ 15.000
|
+ 15.000
|
+15.000
|
+15.000
|
+ 65.000
|
Bei jeder der drei Anlagen werden
insgesamt 125.000 EUR ausgeschüttet, also 25.000 EUR Zinsen über 5 Jahre
erwirtschaftet. Nach der
Durchschnittszinsberechnung rentieren also alle drei Anlagen mit 5% p.a..
Es ist jedoch offensichtlich, dass
unter der Annahme gleicher Einnahmensicherheit Anlage 3 vorteilhaft gegenüber
Anlage 2 und diese vorteilhaft gegenüber Anlage 1 ist denn bei Anlage 2 und 3
haben Sie einen deutlich schnelleren Kapitalrückfluss und somit die Möglichkeit,
jedes Jahr die Ausschüttungen wiederum zinsbringend anzulegen.
Die Renditen nach der IRR-Methode
(interner Zinsfuß) betragen:
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Anlage 1
|
4,56%
|
|
Anlage 2
|
5,00%
|
|
Anlage 3
|
6,16%
|
Hierbei kommt also die unterschiedliche
Vorteilhaftigkeit der Anlagen im Gegensatz zur Durchschnittszinsmethode deutlich
zum Ausdruck.
Von den Rentenpapieren kennt man die Anlage 2 sehr gut. Hier
werden 100.000 EUR angelegt und jährliche Ausschüttungen exakt in Höhe der
angefallenen Zinsen geleistet. Das
bedeutet, dass über die gesamte Laufzeit 100.000 EUR gebunden sind.
Der interne Zinsfuß kann interpretiert werden mit der Verzinsung des jeweils
gebunden Kapitals. Wenn dieses identisch ist mit dem Anlagebetrag, dann ist auch
der interne Zinsfuß identisch mit der Durchschnittsrendite.
Im Falle der Anlage 1 verzichtet
der Anleger nicht nur für 5 Jahre auf seinen Anlagebetrag von 100.000 EUR,
sondern er legt sozusagen jedes Jahr noch seine Zinserträge drauf.
Sein gebundenes Eigenkapital entwickelt
sich (bei 5% Zinsen) wie folgt:
| |
Jahr 0
|
Jahr 1
|
Jahr 2
|
Jahr 3
|
Jahr 4
|
Jahr 5
|
|
Ein-/Auszahlung
|
-100.000
|
|
|
|
|
125.000
|
|
Zinsertrag
|
|
5.000
|
5.250
|
5.512,50
|
5.788,13
|
6.077,53
|
|
Kapitalbindung
|
100.000
|
105.000
|
110.250
|
115.762,50
|
121.550,63
|
127.628,13
|
Er bekommt allerdings nach 5 Jahren nur
125.000 EUR ausbezahlt.
Da das durchschnittlich gebundene
Kapital höher war als 100.000 EUR hat es sich nicht mit 5% p.a. verzinst,
sondern in Wirklichkeit nur mit 4,56395 %
(Werden die Zinsen jeweils mit diesem Satz berechnet, beträgt die
Kapitalbindung im 5. Jahr 125.000 EUR und wird mit der letzten Auszahlung
ausgeglichen).
Bei Anlage 3 schließlich, sind die Ausschüttungen höher als die Zinserträge
das gebundene Kapital wird also von Jahr zu Jahr reduziert:
| |
Jahr 0
|
Jahr 1
|
Jahr 2
|
Jahr 3
|
Jahr 4
|
Jahr 5
|
|
Ein-/Auszahlung
|
-100.000
|
15.000
|
15.000
|
15.000
|
15.000
|
65.000
|
|
Zinsertrag
|
|
5.000
|
4.500
|
3.975
|
3.423,75
|
2.844,94
|
|
Kapitalverzehr
|
|
10.000
|
10.500
|
11.025
|
11.576,25
|
62.155,06
|
|
Kapitalbindung
|
100.000
|
90.000
|
79.500
|
68.475
|
56.898,75
|
- 5.256,31
|
Der Überschuss von 5.256,31 am Ende
der Laufzeit zeigt, dass sich das gebundene Kapital nicht mit den angenommenen
5% verzinst hat, sondern in Wirklichkeit höher (6,16% siehe oben).
Hätte der Anleger diese Verzinsung auf seinen gesamten Anlagebetrag erhalten
wollen, hätte er eine Kapitalbindung von 100.000 EUR über die gesamte Laufzeit
aufrechterhalten müssen d.h. er hätte jene Teile der Ausschüttungen, die
nicht Zinsertrag sondern Kapitalverzehr waren unverzüglich wieder zu 6,16%
anlegen müssen ohne jedoch die Gesamtlaufzeit des Engagements zu erhöhen. Dies
ist i.d.R. nicht praktisch umsetzbar und ist einer der Kritikpunkte an dieser
Methode. Andererseits ist es ebenso praxisfern zu unterstellen, dass ein
Investor seine Ausschüttungen unverzinslich liegen lässt denn nur dann würde
die Methode der Durchschnittszinsberechnung hier Sinn machen.
Man kann den internen Zinsfuß also
auf zweierlei Art interpretieren:
- Verzinsung des jeweils gebunden
Eigenkapitals
- Verzinsung des Anlagebetrages unter
der theoretischen Annahme der unverzüglichen Wiederanlage von ausgeschüttetem
Eigenkapital (=konstante Kapitalbindung über die Laufzeit) zum selben
Zinssatz ohne Erhöhung der Gesamtlaufzeit des Engagements (=Wiederanlageprämisse)
Häufig
werden auch beide Interpretationsmöglichkeiten fälschlicherweise miteinander
vermischt.
MISF
(Multiple Investment Sinking Fund)
Bei
der NISF-Berechnung handelt es sich um eine Mischrendite aus IRR-Methode und
fiktiver Verzinsung des negativ gebundenen Kapitals. Hier setzt man als
Wiederanlagezins für Ausschüttungen einen üblichen Kapitalmarktzins an (doch
über dessen Höhe kann man ebenfalls streiten).
Werden unterschiedliche Wiederanlagezinssätze zugrundegelegt, lassen sich die
Ergebnisse nicht miteinander vergleichen.
VoFi
(Vollständige Finanzplanung)
Es
wird theoretisch unterstellt, dass der Anleger anfangs einen Betrag bereitstellt
und am Ende der Laufzeit verzinst zurückerhält. Negativ gebundenes Kapital und
auch bereits ausgeschüttetes Kapital werden mit einem festen fiktiven
Wiederanlagezins verzinst.
IRR,
als reine Objektrendite, ist die sinnvollste und gängigste sowie allgemein
akzeptierte Renditebetrachtung für Steuersparmodelle. IRR beschreibt das
Renditepotenzial am besten.
MISF-
und VoFi-Betrachtungen sind eine ziemlich theoretische Sache, denn die Höhe des
Gesamtertrags hängt in beiden Fällen (bei VoFi mehr, bei MISF weniger) vom
Wiederanlagezins ab, der ja nur fiktiv ist und in der Realität ganz anders
ausfallen kann. Der objektseitig erwirtschaftete Ertrag wird dadurch verwischt
und relativiert. Denkbar ist bei Anwendung von VoFi sogar, dass das Steueroptimierungsmodell
unterm Strich im Verlust endet, aber der Gesamtertrag des anfangs investierten
Kapitals aufgrund des fiktiv berechneten Wiederanlagezinses positiv ist.
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