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Renditeberechnungs-Methoden

Die Renditen von Kapitalanlagen im Bereich von Geschlossenen Fonds wird nach unterschiedlichen Berechnungsmethoden ermittelt. Im Steuersparbereich gibt es 3 gängige Renditeberechnungen

IRR (Internal rate of return) Rendite nach Interner Zinsfuß 
Die am häufigsten verwandte Berechnungsart ist die IRR-Methode. Kapitaleinzahlung, Ausschüttungen und steuerliche Ergebnisse fallen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Die Renditeberechnung nach der Methode des internen Zinsfuß berücksichtigt diesen Tatbestand durch Abzinsen der einzelnen Zahlungsströme zu dem jeweils angenommenen Fälligkeitstermin. Es wird der Abzinsungssatz ermittelt, bei dem die Summe der Barwerte aller Einzahlungen und Auszahlungen gleich groß ist und damit zu einem Kapitalwert von null führt (mathematische Definition). 
Ökonomisch gesehen gibt der interne Zinsfuß damit die Verzinsung des jeweils in der Anlage gebundenen Kapitals bzw. des durchschnittlich dynamisch gebundenen Kapitals p.a. im Durchschnitt über den Betrachtungszeitraum an. Der interne Zinsfuß ist eine von zahlreichen mehrperiodischen finanzmathematischen Methoden der Investitionsrechnung und hat sich als ein häufig verwendetes Verfahren zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Investitionen durchgesetzt. Auch bei der Renditeberechnung im Bereich der steuerorientierten Kapitalanlagen hat sich der interne Zinsfuß etabliert. Die Berechnung erfordert zahlreiche Annahmen, wie z.B. über die Veräußerung des Investitionsgutes zum Ende des Prognosezeitraums, und ist damit durch Unsicherheiten geprägt. Der interne Zinsfuß darf daher nicht als alleiniges Kriterium für die Vorteilhaftigkeit einer Investition in steuerorientierte Kapitalanlagen herangezogen werden, sondern muss immer im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Insbesondere der Vergleich mit Renditen von anderen Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren ist nicht zweckmäßig, da hier Zinsen zu einem bestimmten Zeitpunkt vertraglich geschuldet werden und Sicherheit über die Rückzahlung des Kapitals besteht.
Die IRR-Methode ist geeignet um Anlageformen mit unterschiedlich schnellem Kapitalrückfluss vergleichbar zu machen. Wichtig dabei ist es jedoch, die Entwicklung des Eigenkapitals im Auge zu behalten. 

Beispiel: Investition von 100.000 EUR; Anlagedauer 5 Jahre 

 

Jahr 0

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Jahr 4

Jahr 5

Anlage 1

- 100.000

       

+ 125.000

Anlage 2

- 100.000

+ 5.000

+ 5.000

+ 5.000

+ 5.000

+ 105.000

Anlage 3

- 100.000

+ 15.000

+ 15.000

+15.000

+15.000

+ 65.000

 
Bei jeder der drei Anlagen werden insgesamt 125.000 EUR ausgeschüttet, also 25.000 EUR Zinsen über 5 Jahre erwirtschaftet. Nach der Durchschnittszinsberechnung rentieren also alle drei Anlagen mit 5% p.a.. 

Es ist jedoch offensichtlich, dass unter der Annahme gleicher Einnahmensicherheit Anlage 3 vorteilhaft gegenüber Anlage 2 und diese vorteilhaft gegenüber Anlage 1 ist denn bei Anlage 2 und 3 haben Sie einen deutlich schnelleren Kapitalrückfluss und somit die Möglichkeit, jedes Jahr die Ausschüttungen wiederum zinsbringend anzulegen. 

Die Renditen nach der IRR-Methode (interner Zinsfuß) betragen:

Anlage 1

4,56%

Anlage 2

5,00%

Anlage 3

6,16%

Hierbei kommt also die unterschiedliche Vorteilhaftigkeit der Anlagen im Gegensatz zur Durchschnittszinsmethode deutlich zum Ausdruck. 

Von den Rentenpapieren kennt man die Anlage 2 sehr gut.
Hier werden 100.000 EUR angelegt und jährliche Ausschüttungen exakt in Höhe der angefallenen Zinsen geleistet. Das bedeutet, dass über die gesamte Laufzeit 100.000 EUR gebunden sind. 

Der interne Zinsfuß kann interpretiert werden mit der Verzinsung des jeweils gebunden Kapitals. Wenn dieses identisch ist mit dem Anlagebetrag, dann ist auch der interne Zinsfuß identisch mit der Durchschnittsrendite. 

Im Falle der Anlage 1 verzichtet der Anleger nicht nur für 5 Jahre auf seinen Anlagebetrag von 100.000 EUR, sondern er legt sozusagen jedes Jahr noch seine Zinserträge drauf.

Sein gebundenes Eigenkapital entwickelt sich (bei 5% Zinsen) wie folgt: 

 

Jahr 0

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Jahr 4

Jahr 5

Ein-/Auszahlung

-100.000

       

125.000

Zinsertrag

 

5.000

5.250

5.512,50

5.788,13

6.077,53

Kapitalbindung

100.000

105.000

110.250

115.762,50

121.550,63

127.628,13

Er bekommt allerdings nach 5 Jahren nur 125.000 EUR ausbezahlt. 

Da das durchschnittlich gebundene Kapital höher war als 100.000 EUR hat es sich nicht mit 5% p.a. verzinst, sondern in Wirklichkeit nur mit 4,56395 %  
(Werden die Zinsen jeweils mit diesem Satz berechnet, beträgt die Kapitalbindung im 5. Jahr 125.000 EUR und wird mit der letzten Auszahlung ausgeglichen). 
 
Bei Anlage 3 schließlich, sind die Ausschüttungen höher als die Zinserträge das gebundene Kapital wird also von Jahr zu Jahr reduziert:

 

Jahr 0

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Jahr 4

Jahr 5

Ein-/Auszahlung

-100.000

15.000

15.000

15.000

15.000

65.000

Zinsertrag

 

5.000

4.500

3.975

3.423,75

2.844,94

Kapitalverzehr

 

10.000

10.500

11.025

11.576,25

62.155,06

Kapitalbindung

100.000

90.000

79.500

68.475

56.898,75

- 5.256,31

Der Überschuss von 5.256,31 am Ende der Laufzeit zeigt, dass sich das gebundene Kapital nicht mit den angenommenen 5% verzinst hat, sondern in Wirklichkeit höher (6,16% siehe oben). 
 
Hätte der Anleger diese Verzinsung auf seinen gesamten Anlagebetrag erhalten wollen, hätte er eine Kapitalbindung von 100.000 EUR über die gesamte Laufzeit aufrechterhalten müssen d.h. er hätte jene Teile der Ausschüttungen, die nicht Zinsertrag sondern Kapitalverzehr waren unverzüglich wieder zu 6,16% anlegen müssen ohne jedoch die Gesamtlaufzeit des Engagements zu erhöhen. Dies ist i.d.R. nicht praktisch umsetzbar und ist einer der Kritikpunkte an dieser Methode. Andererseits ist es ebenso praxisfern zu unterstellen, dass ein Investor seine Ausschüttungen unverzinslich liegen lässt denn nur dann würde die Methode der Durchschnittszinsberechnung hier Sinn machen.
 
Man kann den internen Zinsfuß also auf zweierlei Art interpretieren:

  1. Verzinsung des jeweils gebunden Eigenkapitals
  2. Verzinsung des Anlagebetrages unter der theoretischen Annahme der unverzüglichen Wiederanlage von ausgeschüttetem Eigenkapital (=konstante Kapitalbindung über die Laufzeit) zum selben Zinssatz ohne Erhöhung der Gesamtlaufzeit des Engagements (=Wiederanlageprämisse)
Häufig werden auch beide Interpretationsmöglichkeiten fälschlicherweise miteinander vermischt.
  

MISF (Multiple Investment Sinking Fund)

Bei der NISF-Berechnung handelt es sich um eine Mischrendite aus IRR-Methode und fiktiver Verzinsung des negativ gebundenen Kapitals. Hier setzt man als Wiederanlagezins für Ausschüttungen einen üblichen Kapitalmarktzins an (doch über dessen Höhe kann man ebenfalls streiten). 
Werden unterschiedliche Wiederanlagezinssätze zugrundegelegt, lassen sich die Ergebnisse nicht miteinander vergleichen. 

 

VoFi (Vollständige Finanzplanung)

Es wird theoretisch unterstellt, dass der Anleger anfangs einen Betrag bereitstellt und am Ende der Laufzeit verzinst zurückerhält. Negativ gebundenes Kapital und auch bereits ausgeschüttetes Kapital werden mit einem festen fiktiven Wiederanlagezins verzinst.


IRR, als reine Objektrendite, ist die sinnvollste und gängigste sowie allgemein akzeptierte Renditebetrachtung für Steuersparmodelle. IRR beschreibt das Renditepotenzial am besten.

MISF- und VoFi-Betrachtungen sind eine ziemlich theoretische Sache, denn die Höhe des Gesamtertrags hängt in beiden Fällen (bei VoFi mehr, bei MISF weniger) vom Wiederanlagezins ab, der ja nur fiktiv ist und in der Realität ganz anders ausfallen kann. Der objektseitig erwirtschaftete Ertrag wird dadurch verwischt und relativiert. Denkbar ist bei Anwendung von VoFi sogar, dass das Steueroptimierungsmodell unterm Strich im Verlust endet, aber der Gesamtertrag des anfangs investierten Kapitals aufgrund des fiktiv berechneten Wiederanlagezinses positiv ist.

 

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