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Wachstumsmarkt Infrastruktur Diese Entwicklung erfordert eine adäquate Infrastruktur. Die derzeitigen Gegebenheiten beeinträchtigen eine noch dynamischere Entwicklung erheblich. Insbesondere die unterentwickelte Stromversorgung und das schlecht ausgebaute Verkehrsnetz hindern das Land an einem noch stärkeren Wachstum. Um den explodierenden Bedarf an Infrastruktureinrichtungen decken zu können, sind Schätzungen zufolge mehr als € 450 Mrd. an Investitionen erforderlich, die nicht allein von staatlicher Seite gedeckt werden können. Dies birgt ein enormes Chancenpotenzial für privates Kapital und damit für Private Equity Investitionen. Für den interessierten deutschen Anleger gibt es bisher keine Möglichkeiten, direkt in Infrastrukturprojekte am Standort Indien zu investieren. Der von der RWB angebotene Dachfonds stellt daher eine einzigartige Einstiegschance dar, um als Privatanleger unmittelbar von den enormen Chancen des indischen Infrastrukturmarkts zu profitieren. Erster Zielfonds bereits gezeichnet
Der genannte Zielfonds ist auf Wachstumsfinanzierung spezialisiert, wobei er den
Schwerpunkt auf Growth Investitionen im Sektor Infrastruktur gelegt hat.
Das Management-Team des Fonds hat sein Büro in Mumbai (vormals Bombay) und damit
im Herzen der indischen Boomregion. Die Investmentmanager verfügen über die
ideale Kombination einer langjährigen Erfahrung in der Private Equity Branche
und einer umfassenden Kenntnis des indischen Infrastrukturmarkts. Insbesondere aber überzeugen sie durch hervorragende persönliche
Track Records, die ihre Management-Leistung für die von ihnen in der
Vergangenheit gemanagten Fonds eindrucksvoll nachweisen. Beteiligungsarten Die Einmaleinlage beträgt grundsätzlich mindestens € 1 0.000
zzgl. 5 % Agio. Zeichnet der Beitretende zugleich Einmaleinlagen an anderen
Beteiligungsangeboten der RWB Unternehmensgruppe in Höhe von mindestens € 5.000
zzgl. Agio, so verringert sich der Mindestbetrag der an der RWB Infrastructure
India I zu zeichnenden Einmaleinlage auf € 5.000 zzgl. Agio. Die Einzahlung
erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der Gesellschaft. Der
Einzahlungszeitpunkt ist auf dem Zeichnungsschein frei wählbar, muss aber in
einem Zeitraum von drei Monaten ab Zeichnung liegen. Der Anleger hat auch die Möglichkeit, sich mit einer
kombinierten Einmal- und Rateneinlage an der Gesellschaft zu beteiligen. In
diesem Fall übernimmt er zusätzlich zur Einmaleinlage eine Rateneinlage, wobei
die monatliche Rate mindestens € 1 00 zzgl. 6 % Agio betragen muss. Die
Mindestzeichnungssumme der Rateneinlage beträgt somit insgesamt € 6.000 zzgl. 6
% Agio. Der Anleger kann wählen, ob die Rate stets zum 1. oder zum 15. eines
Monats eingezogen werden soll. Auch der Monat des Einzugs der ersten Rate ist
frei wählbar, muss aber innerhalb von drei Monate nach Zeichnung der Beteiligung
liegen. Sonderzahlungen sind möglich. Ausschüttungen Die während der gesamten Laufzeit in der Gesellschaft
erwirtschafteten Erträge werden an den Anleger in der Liquidationsphase laufend
ausgezahlt, nachdem die Gesellschaft die eigenen Zahlungsverpflichtungen
insbesondere gegenüber Zielfonds vollständig erfüllt hat. Beendigung der Beteiligung Steuerliche Aspekte Die ihm aus der Beteiligung zufließenden Gewinne und Verluste
sind daher der Besteuerung zu unterwerfen. Im Wesentlichen wird jedoch eine
begünstigte Besteuerung anzuwenden sein (aktuell Halbeinkünfteverfahren, ab 2009
Teileinkünfteverfahren), da sich die Gewinne größtenteils aus
Veräußerungsgewinnen von Anteilen an Kapitalgesellschaften zusammensetzen
werden. Unsere Meinung |