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Steuerliche Aspekte Das Hauptmotiv der Anleger zur Beteiligung an geschlossenen Fonds war in der Vergangenheit die einzigartige Möglichkeit der Erlangung hoher Steuerersparnisse im Zeichnungsjahr. Je höher der persönliche Steuersatz war, desto höher fiel die zu erwartende Rendite aus. Dies war dem Staat ein Dorn im Auge und deshalb wurden in den letzten Jahren eine Flut neuer Gesetze, Erlasse und Verordnungen zur Eindämmung dieser Verlustzuweisungen auf den Weg gebracht. Die Restriktionen wurden wegen der angeblichen Eilbedürftigkeit meistens mit der heißen Nadel gestrickt. Dies hatte zur Folge, dass die eingeleiteten Maßnahmen, nach Ansicht vieler Rechtsexperten, zum Teil mit bestehenden deutschen und europäischen Gesetzen nicht vereinbar sind. Deshalb gibt es derzeit eine Flut von rechtlichen Verfahren vor den Gerichten. Zudem hat die Bundesregierung bereits in vielen Fällen durch Rechtsverordnungen die Gesetzesvorschriften konkretisieren müssen. Durch diese permanenten Anpassungen und Änderungen der Rahmenbedingungen ist eine (von der Regierung gewollte) Verunsicherung bei Anlegern und Beratern entstanden. Aus Sicherheitsgründen wird deshalb von den Emissionshäusern bei der Prospekterstellung zumeist das schlechtest denkbare Szenarium (worst-case) unterstellt. Die Kurzdarstellungen sollen Ihnen einen groben Überblick über die aktuell relevanten steuerlichen Rahmendaten im Bereich der Geschlossenen Fonds verschaffen. Da sich die Rechtsprechung laufend anpasst und verändert können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechts- oder Steuerberater, da wir keine diesbezügliche Beratung vornehmen dürfen. Erbschafts- und Schenkungssteuer Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 sowie Verlustrücktrag und vortrag
gemäß § 10 d EStG Berechnung der Gewerbesteuer Freibeträge bei Betriebsveräußerungen der u.a. bei vollendetem 55.
Lebensjahr Tonnagesteuer |