
Voigt & Collegen SolEs 21
Anlagekonzept
Tätigkeitsbereich der Fondsgesellschaft ist die Vermögensverwaltung durch
das indirekte Halten und Verwalten eines Portfolios von Solarkraftwerken und
zugehörigen Einrichtungen über eine Tochtergesellschaft. Dazu hat sich die
Fondsgesellschaft an einer in Deutschland ansässigen zentralen Gesellschaft mit
beschränkter Haftung beteiligt, der SolEs XXI Projekt GmbH (die
„Projektgesellschaft“). Diese wird sich wiederum an einzelnen, in Spanien
und/oder Italien ansässigen Betreibergesellschaften (einzeln die
„Betreibergesellschaft“) beteiligen, die das jeweilige Solarkraftwerk betreiben.
Die Grundstücke, auf welchen die Solarkraftwerke stehen, werden von der
entsprechenden Betreibergesellschaft entweder zu Eigentum erworben oder
gemietet.
Die Vorauswahl der Solarkraftwerke bzw. der
Betreibergesellschaften erfolgt durch die Geschäftsführung der
Projektgesellschaft, die von der Anbieterin beraten wird, auf Grundlage der
gesellschaftsvertraglich vorgegebenen Investitionskriterien. Ein Abweichen von
diesen Investitionskriterien ist der Geschäftsführung der Projektgesellschaft
nur dann gestattet, wenn die Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschluss mit
dreiviertel Mehrheit dies beschließt und die VoCo Verwaltungs GmbH als
Komplementärin der Fondsgesellschaft sowie die geschäftsführende Kommanditistin
zustimmen.
Investitionsobjekte
Es soll in Solarkraftwerke in Spanien und/oder Italien investiert werden.
Nach den im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft festgelegten
Investitionskriterien muss das Investitionsprojekt folgende Voraussetzungen
erfüllen:
1. Das Investitionsprojekt zielt auf die Stromerzeugung mittels Photovoltaik ab;
2. das Investitionsprojekt befindet sich in Spanien oder Italien und
3. das Verhältnis Bruttoerlöse zu Investitionskosten beträgt mindestens 8%,
wobei die Bruttoerlöse mithilfe der Software Photovoltaic Geographical
Information System („PVGIS“) ermittelt werden.
Fondsvolumen
Das geplante Gesamtkapital der Fondsgesellschaft bei Vollplatzierung, in dem
sowohl die Einlage der geschäftsführenden Kommanditistin und der
Treuhandkommanditistin (zusammen mit der Komplementärin, die keine Einlage
leistet, die „Gründungsgesellschafter“) in Höhe von insgesamt EUR 10.000 als
auch das Agio in Höhe von 5% der Kapitaleinlage enthalten ist, soll EUR
26.260.000 Mio. (das „Gesamtkapital“) betragen.
Ohne Einrechnung des Agios ergibt sich damit bei Vollplatzierung
ein Kommanditkapital von insgesamt EUR 25.010.000 (das
„Gesamtkommanditkapital“). Lässt man das Agio in Höhe von 5% der jeweiligen
Kapitaleinlage und das Kapital der Gründungsgesellschafter außer Acht, werden
Kommanditanteile bzw. Treugeberanteile in Höhe von EUR 25.000.000 Mio. angeboten
(die „angebotenen Vermögensanlagen“). Auf Basis des Gesellschaftsvertrages kann
das Gesamtkapital der Fondsgesellschaft durch die Geschäftsführung um bis zu
weitere EUR 26.250.000 Mio. (inklusive 5 % Agio) auf maximal EUR 52.510.000 Mio.
erhöht werden.
Mindestbeteiligung
Der Anleger beteiligt sich über eine Kapitaleinlage unmittelbar als
Kommanditist oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin an der
Fondsgesellschaft (die „Kapitaleinlage“).
Die Kapitaleinlage muss grundsätzlich mindestens EUR 10.000
betragen und ist zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage zu
leisten. Höhere Kapitaleinlagen müssen ganzzahlig durch 1.000 teilbar sein. Die
Kapitaleinlage und das Agio sind spätestens 14 Tage nach Annahme der
Beteiligungserklärung durch die Fondsgesellschaft auf das
Eigenkapitaleinzahlungskonto der Fondsgesellschaft einzuzahlen.
Eckdaten der Beteiligung

Frühzeichnerbonus
Kommanditisten und Treugeber der Beteiligung profitieren je nach
Beitrittszeitpunkt von einer abgestuften Sonderausschüttung in dem
Geschäftsjahr, in dem die Fondsgesellschaft liquidiert wird. Die Liquidation der
Fondsgesellschaft ist unter anderem dann vorgesehen, wenn die Anteile der
Fondsgesellschaft an der Projektgesellschaft veräußert werden. Die Sonderzahlung
erfolgt ausschließlich als Ergebnisvorab aus dem Liquidationserlös und nur,
soweit ein solcher vorhanden ist. Sie geht lediglich an die Anleger, die bis zum
30.11.2009 unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber gemäß § 29
Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft beigetreten sind. Sie
beträgt rechnerisch für jeden vollen Kalendermonat in 2009, in dem die
Beteiligung bestanden hat, 1 % bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio, also
maximal 11 % auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Näheres regelt § 29 Absatz 4 des
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft. Der Frühzeichnerbonus ist anteils-
und nicht personenbezogen, im Falle der Veräußerung der Beteiligung eines
Anlegers an einen Dritten wird dieser also nicht vorzeitig ausgezahlt.
Geplante Laufzeit
Die Laufzeit der Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft ist für
10 Jahre ab Betriebsbeginn des letzten realisierten Solarkraftwerkes auf Ebene
der Betreibergesellschaften geplant, also mindestens bis Ende 2019. Die
Anbieterin hat der Fondsgesellschaft gegenüber Interesse bekundet, die Anteile
an der Projektgesellschaft bzw. ggf. die Anteile der Projektgesellschaft an den
Betreibergesellschaften anschließend zu erwerben. Eine vertragliche
Verpflichtung der Anbieterin oder der Fondsgesellschaft ist hierdurch nicht
begründet worden. Eine jederzeitige Veräußerung der Anteile an der
Projektgesellschaft bzw. der Anteile der Projektgesellschaft an den
Betreibergesellschaften an Dritte ist, entsprechend gesellschaftsvertraglicher
Regelungen, möglich.
Anlegerbetrachtung

Unsere Meinung
Angesichts der Erfahrungen mit südeuropäischen Solarkraftwerksprojekten in
den letzten Jahren zählt das Emissionshaus Voigt & Coll. GmbH zu den wenigen
Anbietern auf dem deutschen Investmentmarkt, die Anlegern bereits frühzeitig
professionell gemanagte Investments in südeuropäische Solarkraftwerksprojekte
über geschlossene Fonds zugänglich gemacht haben.
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