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    Voigt & Collegen SolEs 21

Anlagekonzept
Tätigkeitsbereich der Fondsgesellschaft ist die Vermögensverwaltung durch das indirekte Halten und Verwalten eines Portfolios von Solarkraftwerken und zugehörigen Einrichtungen über eine Tochtergesellschaft. Dazu hat sich die Fondsgesellschaft an einer in Deutschland ansässigen zentralen Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt, der SolEs XXI Projekt GmbH (die „Projektgesellschaft“). Diese wird sich wiederum an einzelnen, in Spanien und/oder Italien ansässigen Betreibergesellschaften (einzeln die „Betreibergesellschaft“) beteiligen, die das jeweilige Solarkraftwerk betreiben. Die Grundstücke, auf welchen die Solarkraftwerke stehen, werden von der entsprechenden Betreibergesellschaft entweder zu Eigentum erworben oder gemietet.

Die Vorauswahl der Solarkraftwerke bzw. der Betreibergesellschaften erfolgt durch die Geschäftsführung der Projektgesellschaft, die von der Anbieterin beraten wird, auf Grundlage der gesellschaftsvertraglich vorgegebenen Investitionskriterien. Ein Abweichen von diesen Investitionskriterien ist der Geschäftsführung der Projektgesellschaft nur dann gestattet, wenn die Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschluss mit dreiviertel Mehrheit dies beschließt und die VoCo Verwaltungs GmbH als Komplementärin der Fondsgesellschaft sowie die geschäftsführende Kommanditistin zustimmen.

Investitionsobjekte
Es soll in Solarkraftwerke in Spanien und/oder Italien investiert werden. Nach den im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft festgelegten Investitionskriterien muss das Investitionsprojekt folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Das Investitionsprojekt zielt auf die Stromerzeugung mittels Photovoltaik ab;
2. das Investitionsprojekt befindet sich in Spanien oder Italien und
3. das Verhältnis Bruttoerlöse zu Investitionskosten beträgt mindestens 8%, wobei die Bruttoerlöse mithilfe der Software Photovoltaic Geographical Information System („PVGIS“) ermittelt werden.

Fondsvolumen
Das geplante Gesamtkapital der Fondsgesellschaft bei Vollplatzierung, in dem sowohl die Einlage der geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin (zusammen mit der Komplementärin, die keine Einlage leistet, die „Gründungsgesellschafter“) in Höhe von insgesamt EUR 10.000 als auch das Agio in Höhe von 5% der Kapitaleinlage enthalten ist, soll EUR 26.260.000 Mio. (das „Gesamtkapital“) betragen.

Ohne Einrechnung des Agios ergibt sich damit bei Vollplatzierung ein Kommanditkapital von insgesamt EUR 25.010.000 (das „Gesamtkommanditkapital“). Lässt man das Agio in Höhe von 5% der jeweiligen Kapitaleinlage und das Kapital der Gründungsgesellschafter außer Acht, werden Kommanditanteile bzw. Treugeberanteile in Höhe von EUR 25.000.000 Mio. angeboten (die „angebotenen Vermögensanlagen“). Auf Basis des Gesellschaftsvertrages kann das Gesamtkapital der Fondsgesellschaft durch die Geschäftsführung um bis zu weitere EUR 26.250.000 Mio. (inklusive 5 % Agio) auf maximal EUR 52.510.000 Mio. erhöht werden.

Mindestbeteiligung
Der Anleger beteiligt sich über eine Kapitaleinlage unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft (die „Kapitaleinlage“).

Die Kapitaleinlage muss grundsätzlich mindestens EUR 10.000 betragen und ist zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage zu leisten. Höhere Kapitaleinlagen müssen ganzzahlig durch 1.000 teilbar sein. Die Kapitaleinlage und das Agio sind spätestens 14 Tage nach Annahme der Beteiligungserklärung durch die Fondsgesellschaft auf das Eigenkapitaleinzahlungskonto der Fondsgesellschaft einzuzahlen.

Eckdaten der Beteiligung

Frühzeichnerbonus
Kommanditisten und Treugeber der Beteiligung profitieren je nach Beitrittszeitpunkt von einer abgestuften Sonderausschüttung in dem Geschäftsjahr, in dem die Fondsgesellschaft liquidiert wird. Die Liquidation der Fondsgesellschaft ist unter anderem dann vorgesehen, wenn die Anteile der Fondsgesellschaft an der Projektgesellschaft veräußert werden. Die Sonderzahlung erfolgt ausschließlich als Ergebnisvorab aus dem Liquidationserlös und nur, soweit ein solcher vorhanden ist. Sie geht lediglich an die Anleger, die bis zum 30.11.2009 unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber gemäß § 29 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft beigetreten sind. Sie beträgt rechnerisch für jeden vollen Kalendermonat in 2009, in dem die Beteiligung bestanden hat, 1 % bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio, also maximal 11 % auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Näheres regelt § 29 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft. Der Frühzeichnerbonus ist anteils- und nicht personenbezogen, im Falle der Veräußerung der Beteiligung eines Anlegers an einen Dritten wird dieser also nicht vorzeitig ausgezahlt.

Geplante Laufzeit
Die Laufzeit der Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft ist für 10 Jahre ab Betriebsbeginn des letzten realisierten Solarkraftwerkes auf Ebene der Betreibergesellschaften geplant, also mindestens bis Ende 2019. Die Anbieterin hat der Fondsgesellschaft gegenüber Interesse bekundet, die Anteile an der Projektgesellschaft bzw. ggf. die Anteile der Projektgesellschaft an den Betreibergesellschaften anschließend zu erwerben. Eine vertragliche Verpflichtung der Anbieterin oder der Fondsgesellschaft ist hierdurch nicht begründet worden. Eine jederzeitige Veräußerung der Anteile an der Projektgesellschaft bzw. der Anteile der Projektgesellschaft an den Betreibergesellschaften an Dritte ist, entsprechend gesellschaftsvertraglicher Regelungen, möglich.

Anlegerbetrachtung

Unsere Meinung
Angesichts der Erfahrungen mit südeuropäischen Solarkraftwerksprojekten in den letzten Jahren zählt das Emissionshaus Voigt & Coll. GmbH zu den wenigen Anbietern auf dem deutschen Investmentmarkt, die Anlegern bereits frühzeitig professionell gemanagte Investments in südeuropäische Solarkraftwerksprojekte über geschlossene Fonds zugänglich gemacht haben.

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